Stadionverbot

Fussballfans können aus den Stadien verbannt werden. Nachdem man einen Fan des FC-Bayern bei einer Randale in der MSV-Arena festgenommen hatte, flog er bundesweit aus allen Stadien raus. Der BGH entschied, dass ein Stadionverbot aufgrund des Hausrechtes zulässig ist. Mehr…

Liebesfotos

Prominente müssen es nicht hinnehmen, dass sie bei privater Gelegenheit fotografiert und in der Presse zur Schau gestellt werden. Die Privatsphäre ist nicht nur auf das abgerieglete Zuhause beschränkt. Der Prominente kann auch auf der belebten Strasse privat unterwegs und vor unerwünschten Voyeurismus geschützt sein. Mehr…

Theater

Negativ dargestellte Theaterfiguren verletzen nicht die Ehre des Vorbilds. In dem konkreten Fall hatte der BGH die theatralische Auseinandersetzung mit der realen Ermordung eines jungen Mädchens zu beurteilen. Er stärkte die Kunstfreiheit. Der Inhaber der urheberrechtlichen Aufführungsrechte am Theaterstück könne gerichtlich feststellen lassen, dass der Betroffene nicht das Recht habe, die Aufführung zu untersagen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffenen nicht den Rechteinhaber, sondern die Theater angreift, denen dieser die Aufführung gestattet hat. (tm.)

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Kirchengestaltung

Kircheninnenräume können Kunstwerke sein. Werden sie geändert, kann dies die Urheberpersönlichkeitsrechte des Architekten verletzen. Aus Sicht der Kirche rechtfertigen jedoch religiöse Rituale zur Verehrung Gottes und zur Vertiefung des gemeindlichen Glaubens die Umgestaltungen. Nun heißt es für den BGH nach kontrovers geführten Streit sorgfältig abzuwägen: Wem gebührt der Vorrang? Die Lösung ist eine Frage des Einzelfalls. (tm.). Mehr…

Gen-Milch

Greenpeace darf Müller Milch als “Gen-Milch” bezeichnen. Die Umweltschutzorganisation hatte die Milchprodukte der Theo Müller GmbH & Co. KG als “Gen-Milch” bezeichnet. Die Firma verwendete Milch von Kühen, die genverändertes Futter zu fressen bekommen hatten. Die Firma vertreibt solche Produkte etwa unter den Marken “Müller” und “Weihenstephan”. Der BGH hält die Äusserungen für zulässig. Mehr…

Werbeunterbrechung

Werbeunterbrechungen verletzen das Urheberpersönlichkeitsrecht des Spielfilmregisseurs. So urteilte das Stockholmer “Högsta Domstolen”, Schwedens oberstes Zivilgericht. Geklagt hatten die Regisseure Claes Eriksson und Vilgot Sjöman wegen der Unterbrechung ihrer Filme “The Shark who knew too much” und “Alfred” in dem schwedischen Kanal “TV 4”. Charakteristisch für einen Spielfilm sei ein fortlaufender erzählerischer und athmosphärischer Prozess, der durch Werbung zerbrochen werde. Mehr…

NS-Vergangenheit

Finger weg von privaten Briefen! Anfang der 70-iger Jahre hatte Günter Grass in privaten Briefen den Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller gedrängt, er möge sich zu seiner NS-Vergangenheit bekennen. Über die eigene NS-Vergangenheit hatte Grass erst 2006 literarisch berichtet. Ist zwar bemerkenswert, rechtfertigt es aber nicht, die Briefe ohne seine Erlaubnis in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu veröffentlichen. Dies stellt trotz Pressefreiheit einen Eingriff in das Veröffentlichkeitsrecht des Urhebers dar. (tm.) Mehr…

Paparazzi

Beim Kaffeetrinken abgebildet werden? Nur mit Erlaubnis! Die Freundin von Herbert Grönemeyer muss nicht dulden, dass sie im Café sitzend in der “BUNTE” abgebildet wird. Mehr…

Mauerbilder

Der Staat darf Mauerbilder verschenken. Der iranische Künstler Kani Alavi hatte ein Stück der Berliner Mauer bemalt. Das Land Berlin schenkte es dem Bundestag und dieser der UNO. Der Künstler blieb unbenannt. Dies verletze sein Verbreitungs- und Urheberpersönlichkeitsrecht, meinte Alavi und forderte 170.000,- Euro. Mehr…

Terroristentochter

Ist die Tochter Ulrike Meinhofs eine “Terroristentochter”? Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte die Tochter von Ulrike Meinhof so bezeichnet. Dies sei im konkreten Zusammenhang zulässig gewesen, so der BGH. Mehr…

Klaus Kinski

Der Name eines toten Künstlers kann als Domain benutzt werden. Denn mit dem Tod erlischt auch das Namensrecht. Nicht futsch ist dagegen das “postmortale Persönlichkeitsrecht”. In dieses kann eine Namensbenutzung eingreifen, wenn dadurch “mutmassliche” Ideele Interessen des Toten oder auch konkrete wirtschaftliche Interessen der Erben tangiert werden. Aber obacht: Mehr…

Kommissar Balko

Nicht der Schauspieler ist das Vorbild, sondern der gemimte Fernsehkommissar. Deswegen darf man auch nicht verraten, wenn der Mime auf dem Oktoberfest kokst. Das verletzt ihn persönlich.  (tm.) Mehr…

Postmortal

Keine Genugtuung für Verstorbene. Bei “Spiegel TV” wurde die teils entkleidete Leiche einer 8o-jährigen Frau gezeigt. Sie war von der Tochter erschlagen worden. Der Sohn forderte eine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Mutter. Mehr…

Kunstfreiheit

Der Bundesgerichtshof hat die Verbreitung des Romans “Esra” von Maxim Biller untersagt. Im Streit mit dem Verlag Kiepenheuer & Witsch konnte sich die ehemalige Freundin des Autors durchsetzen. Die autobiografischen Schilderungen von intimen Einzelheiten aus der Liebesbeziehung zwischen der Titelfigur und dem Ich-Erzähler zu sehr die Wirklichkeit wiedergäben. Mehr…