Videoüberwachung

Verwaltungsgericht Hannover erklärt Anordnung zur Einstellung der Videoüberwachung in Bussen und Bahnen für unzulässig. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz könne sich dafür nicht auf das Bundesdatenschutzgesetz stützen. So teilt es Gericht in einer Pressemitteilung zu einem Urteil mit. Auf öffentliche Beförderungsunternehmen in den Ländern sei das Bundesdatenschutzgesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Diese lägen hier nicht vor. Die Revision zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen.