Urheberrecht an militärischen Lageberichten

Die Bundesrepublik klagte gegen die Westdeutsche Allgemeine Zeitung wegen der Veröffentlichung von militärischen Lageberichten. Sie berief sich auf das Urheberrecht. Die Vorinstanzen verurteilten die Zeitung. Der BGH hat nun dem EuGH u.a. die Frage vorgelegt, ob die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit nach der EU-Grundrechtecharta Einschränkungen des Urheberrechts rechtfertigen. Näheres in der Pressemitteilung des BGH.