Smartphone-App

wetter.de ist kein geschützter Titel für Mobilgeräte-Apps. Zwar sind Titel für Apps dem markenrechtlichen Schutz zugänglich. Dafür ist aber die Unterscheidungskraft Voraussetzung. Der Bezeichnung “wetter.de” für Apps, auf denen Wetterinformationen zu Deutschland angeboten werden, fehlt diese Unterscheidungskraft. Die Bezeichnung beschreibt nur was dort zu finden ist. So die Pressemitteilung des BGH zu seinem Urteil vom 28.01.2016 – I ZR 202/14 – wetter.de