„Impfung“ dient nicht dem Kindeswohl

Eine „Impfung“ gegen das Coronavirus dient nicht dem Kindeswohl. Vielmehr überwiegt für Kinder das Risiko die Vorteile. Die Entscheidung darüber kann daher nicht allein von einem sorgeberechtigten Elternteil getroffen werden, sondern nur von beiden gemeinsam:

AG Weilheim i.OB
Beschluss vom 13.01.2022
2 F 538/21

Quelle Entscheidungstext:
https://beatebahner.de/lib.medien/Amtsgericht%20Weilheim%20Ablehnung%20Kinderimpfung.pdf