Meinungsfreiheit

Staat darf Meinungen Einzelner nicht diffamieren. Dem Staat steht es grundsätzlich nicht zu, öffentlich gegenüber dem einzelnen Bürger dessen berechtigte Meinungsäusserung in einer Weise zu kritisieren, die seinem Ansehen schaden könnte. Der Staat hat grundsätzlich Zurückhaltung zu üben, gegenüber der Ausübung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung durch die Bürger. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war der Vorwurf eines Geschichtsprofessors, seine historische Stellungnahme in einer Publikation der “Bundeszentrale für politische Bildung” sei diffamiert worden. (tm.) Mehr…

Terroristentochter

Ist die Tochter Ulrike Meinhofs eine “Terroristentochter”? Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte die Tochter von Ulrike Meinhof so bezeichnet. Dies sei im konkreten Zusammenhang zulässig gewesen, so der BGH. Mehr…