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db-nummer: lghamburg-0308O-2006-00407

LG Hamburg, Urteil vom 26.05.2006 - 308 O 407/06 -
§§ 19a, 85 Abs. 1, 97 UrhG
§§ 242, 1004 BGB

Leitsatz (tm.)

Werden im Internet über eine ungeschütze WLan-Verbindung unerlaubt Audiodateien von urhebrrechtlich geschützten Musikaufnahmen öffentlich zugänglich gemacht, so kann der Inhaber des Internetanschlusses als Störer für die darin liegende Urheberrechtsverletzung haften.