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db-nummer: lgberlin-0016O-2010-00551

Leitsätze (tm.)
1. Die von der Betreiberin eines sozialen Netzwerkes (hier: "facebook") vorgenommene Versendung von E-Mails an Dritte, die nicht Nutzerinnen des Netzwerkes sind, mit dem Inhalt, sich auf Einladung einer Nutzerin ebenfalls bei dem Netzwerk zu registrieren, stellt eine unzumutbare Belästigung und damit eine unlautere Versendung von Webe-E-Mails dar, wenn nicht die Dritten in den Empfang der E-Mails eingewilligt haben. Die Einwilligung liegt nicht darin, dass die Nutzerinnen der Betreiberin die E-Mail-Adressen der Dritten mitgeteilt haben, als sie sich für das Netzwerk registrierten.
2. Die durch allgemeine Geschäftsbedingungen erfolgte Einräumung unbeschränkter, unentgeltlicher und weiterübertragbarer Nutzungsrechte an allen urheberrechtlich geschützten Inhalten, die die Nutzerinnen in das Netzwerk einstellen, ist mit dem Kern des urheberrechtlichen Zweckübertragungsgedanken unvereinbar und unwirksam.