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db-nummer: bgh-001ZR-1981-00147

BGH, Urteil vom 24.11.1983 - I ZR 147/81 - "Filmregisseur" (OLG Hamburg)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, 53 Abs. 5, 73, 75 Satz 2, 77, 84, 92, 95 UrhG

Leitsätze (amtl/tm.)

1. Ein Dokumentarfilm kann als Filmwerk urheberrechtlichen Schutz geniessen, wenn er durch die Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen eine persönliche geistige Schöpfung darstellt. (tm.)
2. Fallen schöpferische Filmgestaltung durch den Regisseur und künstlerisch mitwirkende Regieleistung als einheitliche Leistung untrennbar zusammen, so ist neben dem Urheberrechtsschutz kein Raum für einen gleichzeitigen Leistungsschutz derselben Leistung. (amtl)