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db-nummer: bgh-001ZR-1988-00014

BGH, Urteil vom 08.11.1989 - I ZR 14/88 - "Bibelreproduktion" (OLG Köln)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 3, 4, 31 Abs. 5, 72, 97 UrhG
§ 1 UWG
§§ 133, 157, 687 Abs. 2, 823, 826 BGB

Leitsätze (amtl)

1. Der Buchvertrieb über Kaffeefilialgeschäfte stellt gegenüber dem Vertrieb über die sonstigen Nebenmärkte ausserhalb des Sortimentsbuchhandels keine selbständig abspaltbare Nutzungsart im Sinne des § 31 Abs. 5 UrhG dar.
2. Zur Frage einer urheberrechtsschutzfähigen Bearbeitung (§ 3 UrhG) durch die Änderung der Grössenverhältnisse (Format und Satzbreite) übernommener Kupferstich-Photographien und durch ihre - nach einem bestimmten Ordnungsprinzip (in gleichartigen Abständen auf der jeweils rechten Seite) erfolgte - Einordnung in eine Bibel. Ferner zur Frage des Vorliegens eines Sammelwerks (§ 4 UrhG).
3. Ein Lichtbildschutz nach § 72 UrhG scheidet für solche Lichtbilder aus, die sich lediglich als blosse Vervielfältigung anderer Lichtbilder (oder ähnlich hergestellter Erzeugnisse) darstellen.