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db-nummer: eugh-0000C-2012-00466
EuGH, Urteil vom 13.02.2014 - C-466/12 - "Svensson/Retriever Sverige"
Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG
Tenor
1. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass keine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu Werken bereitgestellt werden, die auf einer anderen Internetseite frei zugänglich sind.
2. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, einen weiter gehenden Schutz der Inhaber eines Urheberrechts vorzusehen, indem er zulässt, dass die öffentliche Wiedergabe Handlungen umfasst, die über diese Bestimmung hinausgehen.
- Gericht
- Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
- Entscheidung
- Urteil
- Datum
- 13.02.2014
- Aktenzeichen
- C-466/12
- Entscheidungsname
- Svensson/Retriever Sverige
- Thema
- Urheberrechtliche Bewertung von Links im Internet
- §§
- Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG
- Fundstellen
- EuGH NJW 2014, 759
EuGH AfP 2014, 243
EuGH ZUM 2014, 289
EuGH GRUR 2014, 360
EuGH EuZW 2014, 265
EuGH MMR 2014, 260
EuGH K&R 2014, 256