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db-nummer: olghamm-0022U-2013-00060
OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2014 - 22 U 60/13 -
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 15, 17, 19a, 31 Abs. 5, 44a, 53, 69a UrhG
§ 307 BGB
Leitsätze (amtl)
1. Die Veräusserung von Audiodateien (Hörbücher) über das Internet in der Weise, dass einem Kunden die Möglichkeit geboten wird, die entsprechende(n) Datei(en) herunterzuladen und lokal auf einem eigenen Datenträger zu speichern, verwirklicht nicht den Tatbestand des "Verbreitens" i.S.v. § 17 UrhG.
2. Eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts i.S.v. § 17 Abs. 2 UrhG an Audiodateien (Hörbücher) bzw. an ihren Kopien tritt nicht dadurch ein, dass einem Kunden die Möglichkeit geboten wird, die entsprechende(n) Datei(en) herunterzuladen und lokal auf einem eigenen Datenträger zu speichern und der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.
3. Eine analoge Anwendung von § 17 Abs. 2 UrhG auf Fälle, bei denen die Veräusserung von Audiodateien (Hörbücher) über das Internet in der Weise erfolgt, dass einem Kunden die Möglichkeit geboten wird, die entsprechende(n) Datei(en) herunterzuladen und lokal auf einem eigenen Datenträger zu speichern, kommt nicht in Betracht.
4. Die Rechtsprechung des EuGH (C-128/11, Urteil v. 3.7.2012) und des BGH (I ZR 129/08, Urteil vom 17.07.2013) zu Computerprogrammen, die ohne Zurverfügungstellung eines physikalischen Datenträgers auf die Weise veräussert werden, dass einem Kunden die Möglichkeit geboten wird, die entsprechende(n) Datei(en) über das Internet herunterzuladen und lokal auf einem eigenen Datenträger zu speichern, ist weder direkt noch in ihren Grundsätzen auf ähnliche Angebote über Audiodateien (Hörbücher) anzuwenden.
5. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters, der Audiodateien (Hörbücher) in der Weise anbietet, dass einem Kunden die Möglichkeit geboten wird, die entsprechende(n) Datei(en) über das Internet herunterzuladen und lokal auf einem eigenen Datenträger zu speichern, sind von Rechts wegen nicht zu beanstanden,
a. die Formulierung: "Im Rahmen dieses Angebots erwirbt der Kunde das einfache, nicht übertragbare Recht, die angebotenen Titel zum ausschliesslich persönlichen Gebrauch gemäss Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen."
b. die Formulierung, die dem Kunden untersagt, die Datei(en) "für Dritte zu kopieren" "weiterzuverkaufen".
- Gericht
- Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm)
- Entscheidung
- Urteil
- Datum
- 15.05.2014
- Aktenzeichen
- 22 U 60/13
- Thema
- Erschöpfungsgrundsatz Weiterveräusserung von digitalen Werkexemplaren
- §§
- §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 15, 17, 19a, 31 Abs. 5, 44a, 53, 69a UrhG
§ 307 BGB - Instanzen
- LG Bielefeld, Urteil vom 05.03.2013 - 4 O 191/11 -
- Fundstellen
- OLG Hamm NJW 2014, 3659
OLG Hamm GRUR 2014, 853
OLG Hamm MMR 2014, 5
OLG Hamm MMR 2014, 689
OLG Hamm ZUM 2014, 715