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db-nummer: olghamburg-0005U-2005-00048

OLG Hamburg, Urteil vom 07.06.2006 - 5 U 48/05 -
§§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 85, 97, 98, 112 UrhG
§§ 242, 830, 840 BGB

Leitsätze (amtl)

1. Wird aus einer fremden Tonaufnahme eine kurze, aber charakteristische und fortlaufend wiederholte Rhythmussequenz im Wege des Sampling übernommen und einer anderen Tonaufnahme in ebenfalls fortlaufender Wiederholung unterlegt, können die Tonträgerherstellerrechte an der fremden Tonaufnahme verletzt sein.
2. Der Anspruch auf Herausgabe rechtsverletzender Tonträger zum Zwecke der Vernichtung kann für vorläufig vollstreckbar erklärt werden.