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db-nummer: olghamburg-0003U-1999-00083

OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2000 - 3 U 83/99 - "Tourneeveranstalter"
§ 97 Abs. 1 UrhG
§ 13a WahrnG

Leitsätze

1. Zur Anmeldung bei der GEMA geschützter Musikwerke ist ein Unternehmen als "Veranstalter" i.S. von § 13a WahrnG (mit-)verpflichtet, das die Tournee ausländischer Künstler in Deutschland weitgehend eigenständig in technischer und organisatorischer Hinsicht gestaltet, selbst wenn es keinen Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung des Musikprogramms hat.
2. Der Umstand, dass dieser Veranstalter auch das eigentliche finanzielle Risiko der Veranstaltung nicht trägt ist jedenfalls dann unerheblich, wenn das Unternehmen auf Grund einer erfolgsabhängigen Umsatzbeteiligung ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Gelingen der Tournee hat.