db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: olghamburg-0003U-1991-00022

OLG Hamburg, Urteil vom 31.10.1991 - 3 U 22/91 - "Nazi-Sekte"
§ 823 BGB
§ 186 StGB

Leitsatz (amtl)

Die Äusserung, die Deutsche Unitarier Religionsgemeinschaft sei eine "Nazi-Sekte", ist im Rahmen einer Presseerklärung als blosse Meinungsäusserung anzusehen. Hierdurch wird die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschritten.