db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: olgdresden-0004W-2018-00305

Leitsatz (amtl)
Die Äusserung, ein Rechtsanwalt sei "kriminell und korrupt" und "gehöre weggesperrt", stellt jedenfalls dann eine unzulässige Schmähkritik dar, wenn mit dem Äussernden zu keinem Zeitpunkt ein Mandatsverhältnis bestand und keine tatsächlichen Anhaltspunkte zur Untermauerung dieser Vorwürfe genanntwerden.