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db-nummer: lgmannheim-0007O-2006-00065

LG Mannheim, Beschluss vom 25.01.2007 - 7 O 65/06 -
§ 97 UrhG

Leitsätze (tm.)

1. Zur Frage, ob der Inhaber eines über einen WLAN-Router hergestellten Internetanschlusses als Störer für eine von seinem Anschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung haftet.
2. Als Störer haftet, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an einer Rechtsverletzung mitgewirkt und darüber hinaus eine ihm zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat.
3. Ist der Zugang über den WLAN-Router nicht verschlüsselt und ermöglicht so unbefugten Dritten den Internetzugang, haftet der Anschlussinhaber als Störer.