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db-nummer: lghamburg-0324O-1993-00003

LG Hamburg, Urteil vom 15.10.1993 - 324 O 3/93 - "Nacktfoto eines Prominenten"
§§ 22, 23 KUG
§ 812 BGB

Leitsätze (tm.)

1. Dient die ungenehmigte Veröffentlichung bereits veröffentlichter Nacktfotos einer Person der Zeitgeschichte auf dem Titelbild und im Innenteil einer Illustrierten neben der Berichterstattung vorrangig dazu, die Aufmerksamkeit an den Abbildungen und damit an der Illustrierten selbst zu erregen, verletzt dies das berechtigte Interesse der Abgebildeten an der freien Entscheidung darüber, ob sie ihr Bildnis für Werbezwecke Dritter nutzbar machen will (§ 23 Abs. 2 KUG; hier: Nena auf dem Titelblatt der Super-Illu).
2. Dafür ist nach Bereicherungsrecht der Vermögensvorteil herauszugeben, den der Verletzer durch die Persönlichkeitsrechtsverletzung auf Kosten der Abgebildeten erlangt hat. Dies ist die Vergütung, die die Abgebildete für die Erteilung der Erlaubnis zur Zweitverwertung der Fotos hätte beanspruchen können.
3. Zur Bestimmung der Höhe einer angemessenen Vergütung für die Zweitverwertung von Fotos (§ 287 ZPO).