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db-nummer: lghamburg-0308O-2004-00501

LG Hamburg, Urteil vom 10.12.2004 - 308 O 501/04 -
§§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 14, 16, 19a, 23, 97 Abs. 1 UrhG

Leitsätze (tm.)

1. Zum Streit zwischen den Miturhebern bzw. den Verlegern des Musikwerks "Rockin on Heavens Floor" (interpretiert von der Künstlerin "Jeanette") und einem Unternehmen über die Berechtigung eine als Ruftonmelodie (Handyklingelton) bearbeitete Version des Werkes über das Internet gegen Entgelt zum Herunterladen (Download) zu vertreiben.
2. Diese Art der Nutzung stellt eine Vervielfältigung und eine öffentliche Zugänglichmachung einer unfrei bearbeiteten und eine das Urheberpersönlichkeitsrecht verletzenden, enstellten Version des Werkes dar.
3. Die GEMA nimmt aufgrund der Berechtigungsverträge mit den Urhebern nicht das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung von Musikwerken wahr und kann dementsprechend Dritten keine dahingehenden Nutzungsrechte einräumen.
4. Dies gilt selbst dann, wenn von dem Musikwerk bereits zuvor mit Einwilligung der Urheber eine Ruftonmelodie veröffentlicht wurde.