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db-nummer: kg-0005U-1982-00376
KG Berlin, Urteil vom 08.02.1983 - 5 U 376/82 - "Totenmaske II"
§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 16, 25 Abs. 1, 60 UrhG
Leitsätze (tm.)
1. Dem Bronzeabguss einer Totenmaske kann Urheberrechtsschutz zukommen.
2. Das Vervielfältigungssrecht des Urhebers gewährt ihm gegenüber dem Besitzrecht des Eigentümers dem Grunde nach einen Anspruch auf Herausgabe des Originals des Werkes zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken davon, soweit dies dafür erforderlich und er dafür auf das Original notwendig angewiesen ist.
3. Wo und in welcher Weise dem Urheber sein Werk zur Vervielfältigung zugänglich zu machen ist, ist unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden.
- Gericht
- Kammergericht Berlin (KG Berlin)
- Entscheidung
- Urteil
- Datum
- 08.02.1983
- Aktenzeichen
- 5 U 376/82
- Entscheidungsname
- Totenmaske II
- §§
- §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 16, 25 Abs. 1, 60 UrhG
- Fundstellen
- KG Berlin GRUR 1983, 507
KG Berlin Schulze KGZ 82
KG Berlin ZUM 1985, 385