db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: bverfg-01BvR-1990-00221

BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 221/90 - "Fragen"
Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GG
§§ 185, 186 StGB

Leitsätze (amtl)

1. Fragen geniessen den Schutz von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG in gleicher Weise wie Werturteile.
2. Rhetorische Fragen sind wie Aussagen zu behandeln. Für die Unterscheidung zwischen echten und rhetorischen Fragen kommt es darauf an, ob der Fragesatz auf Antwort gerichtet und für verschiedene Antworten offen ist.
3. Bei ehrenrührigen Fragen ist eine Abwägung zwischen dem Grundrecht der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsschutz erforderlich.