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db-nummer: bverfg-01BvR-1980-00108

BVerfG, Beschluss vom 15.11.1982 - 1 BvR 108/80, 437/80, 438/80 u.a. - "Boykott"
Art. 5 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 GG
§ 1 UWG a.F.

Leitsatz

Fordert ein Presseorgan zu einem Boykott auf, der Zwecken des wirtschaftlichen Wettbewerbs dient, und soll der Aufforderung mit Mitteln Nachdruck verschafft werden, die über eine freie geistige Überzeugung hinausgehen, so verstösst ein wettbewerbsrechtliches Verbot dieser Aufforderung durch die Zivilgerichte nicht gegen das Grundrecht der Pressefreiheit.