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db-nummer: bgh-01bZR-1963-00092

BGH, Urteil vom 14.04.1965 - Ib ZR 92/63 - "Konservenzeichen" (OLG Karlsruhe)
§§ 24, 25, 31 WZG
§ 1 UWG

Leitsätze (amtl)

1. Bei Warengattungen, bei denen die Ausstattung unabhängig von der Herkunft des einzelnen Erzeugnisses durch vorgegebene Elemente wie die Verpackungsform und eine verkehrsübliche Art des Beschaffenheitshinweises allgemein gewisse Ähnlichkeiten aufweist, können etwaige Übereinstimmungen in einem frei wählbaren Kennzeichnungsmerkmal auch dann die Verwechslungsgefahr begründen, wenn dieses Merkmal für sich allein betrachtet oder in einem anderen Rahmen keine hierfür ausreichende Kennzeichnungskraft entfalten würde.
2. Die Ausnutzung der mit einem fremden Kennzeichen verbundenen Gütevorstellung durch bewusste Annäherung an die im Verkehr bekannten Merkmale dieser Kennzeichnung stellt auf dem gleichen Warengebiet auch dann eine unlautere Wettbewerbsmassnahme dar, wenn es sich bei der fremden Kennzeichnung nicht um eine sog. berühmte Marke, sondern um eine Kennzeichnung mit normaler Kennzeichnungskraft handelt.