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db-nummer: bgh-006ZR-2005-00259

BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05 - "Klinik-Geschäftsführer"
Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG
§§ 823, 1004 BGB

Leitsatz (amtl)

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in der Meldung einer Presseagentur unter namentlicher Benennung des Betroffenen über dessen Abberufung als Geschäftsführer wegen nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses mit einem Grossteil der Mitarbeiter berichtet werden darf.