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db-nummer: bgh-006ZR-1972-00174

BGH, Urteil vom 30.05.1974 - VI ZR 174/72 - "Brüning-Memoiren I" (OLG Köln)
§§ 823, 824, 1004 BGB

Leitsätze (tm.)

1. Zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäusserung anlässlich eines Streits zwischen dem Verleger der Memoiren des ehemaligen Reichskanzlers des Deutschen Reichs Heinrich Brüning und dessen Testamentsvollstrecker wegen dessen Zweifelsäusserungen hinsichtlich der Authentzität der Memoiren.
2. Die Äusserung eines Verdachts, einer Vermutung, einer Möglichkeit oder sogar das Aufwerfen einer Frage, kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls als eine Tatsachenbehauptung aufgefasst werden.