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db-nummer: bgh-001ZR-2011-00084

BGH, Urteil vom 20.03.2013 - I ZR 84/11 - "Gesamtvertrag Hochschul-Intranet" (OLG München)
§§ 12, 16 Abs. 4 UrhWG

Leitsatz (amtl)

Soweit die Festsetzungen eines Gesamtvertrags von vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen oder von Vorschlägen der Schiedsstelle abweichen, kann nicht angenommen werden, dass sie billigem Ermessen (§ 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG) entsprechen, wenn das Oberlandesgericht keinen überzeugenden Grund für die Abweichungen genannt hat.