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db-nummer: bgh-001ZR-2004-00059
BGH, Urteil vom 08.02.2007 - I ZR 59/04 - "grundke.de" (OLG Celle)
§ 12 BGB
Leitsätze (amtl)
1. Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Ver-hältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrierung zugute, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).
2. Befindet sich unter dem Domainnamen schon zu einem Zeitpunkt, zu dem noch kein Gleichnamiger Ansprüche angemeldet hat, die Homepage des Namensträgers, kann davon ausgegangen werden, dass der Namensträger den Treuhänder mit der Registrierung beauftragt hat. Besteht eine solche Homepage (noch) nicht, kann eine einfache und zuverlässige Überprüfung - abgesehen von einer notariellen Beurkundung des Auftrags - dadurch ge-schaffen werden, dass die DENIC dem Treuhänder im Zuge der Registrie-rung die Möglichkeit einräumt, einen Hinweis auf seine Treuhänderstellung und den Treugeber zu hinterlegen, und diese Information nur mit Zustim-mung des Treuhänders offenbart.
3. Hat der Namensträger einen Dritten auf eine einfach und zuverlässig zu überprüfende Weise mit der Registrierung seines Namens als Internet-Adresse beauftragt, so ist es für die Priorität der Registrierung gegenüber Gleichnamigen nicht von Bedeutung, wenn der Vertreter den Domainnamen abredewidrig auf den eigenen Namen und nicht auf den Namen des Auftrag-gebers hat registrieren lassen.
- Gericht
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Entscheidung
- Urteil
- Datum
- 08.02.2007
- Aktenzeichen
- I ZR 59/04
- Entscheidungsname
- grundke.de
- §§
- § 12 BGB
- Instanzen
- LG Hannover, Entscheidung vom 18.11.2003 - 18 O 300/02 -
OLG Celle, Entscheidung vom 08.04.2004 - 13 U 213/03 - - Fundstellen
- BGHZ 171, 104
BGH NJW 2007, 2633
BGH ZUM 2007, 860
BGH ZIP 2007, 1922
BGH MDR 2007, 1442
BGH GRUR 2007, 811
BGH WM 2007, 1626
BGH MMR 2007, 594
BGH DB 2007, 2089
BGH K&R 2007, 471