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db-nummer: bgh-001ZR-2002-00025

BGH, Urteil vom 08.07.2004 - I ZR 25/02 - "Hundefigur" (OLG Hamm)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 10, 23, 97, 98, 101a UrhG
§§ 254, 301 ZPO

Leitsätze (amtl / tm.)

1. Es ist Sache des Urheberberechtigten, im Rechtsstreit zweifelsfrei klarzustellen, ob er mit seiner Klage auch Rechte wegen Verletzung ihm im Ausland zustehender Nutzungsrechte geltend machen will. (amtl)
2. Zur Frage des urheberrechtlichen Schutzes und seiner Reichweite hinsichtlich einer plastischen Hundefigur, die sich an eine Hunderasse anlehnt und comic-typische Übertreibungen naturgegebener Merkmale aufweist. (amtl)
3. Dem im Wege der Stufenklage auf § 101a UrhG gestützten Auskunftsanspruch kann durch Teilurteil entsprochen werden, ohne zugleich über den daneben erhobenen Schadenersatzanspruches zu entscheiden. (tm.)