db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: bgh-001ZR-2001-00244

BGH, Urteil vom 04.03.2004 - I ZR 244/01 - "Verteilung des Vergütungsaufkommens" (OLG Hamburg)
§ 7 WahrnG

Leitsätze (amtl)

1. Hängt der Anteil am Vergütungsaufkommen, den eine Verwertungsgesellschaft an den einzelnen Berechtigten ausschüttet, von der Höhe der Lizenzeinnahmen des jeweiligen Berechtigten ab, kann die Verwertungsgesellschaft dem Berechtigten eine angemessene Ausschlussfrist setzen, innerhalb derer ihr Meldungen über die Lizenzeinnahmen sowie Unterlagen und Belege vorliegen müssen, die ihr eine Plausibilitätskontrolle erlauben.
2. Unabhängig davon kann die Verwertungsgesellschaft in Fällen, in denen ein Missbrauch nicht ausgeschlossen erscheint, von dem Berechtigten den vollen Nachweis verlangen, dass die eingenommenen Lizenzzahlungen einen realen Hintergrund haben. Der vom Berechtigten zu erbringende Beweis betrifft aber stets nur den Zufluss; dagegen kann die Verwertungsgesellschaft keine Auskunft darüber verlangen, in welcher Weise der Berechtigte über die ihm zugeflossenen Gelder verfügt hat.