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db-nummer: bgh-001ZR-2001-00082
BGH, Urteil vom 19.02.2004 - I ZR 82/01 - "kurt-biedenkopf.de" (OLG Dresden)
§§ 12, 830 BGB
Leitsatz (amtl)
Dem Namensinhaber, der die Löschung eines Domain-Namens wegen Verletzung seiner Rechte veranlasst hat, steht ein Anspruch auf "Sperrung" des Domain-Namens für jede zukünftige Eintragung eines Dritten nicht zu. Die für die Vergabe von Domain-Namen zuständige DENIC ist auch bei weiteren Anträgen Dritter auf Registrierung desselben Domain-Namens grundsätzlich nicht zu der Prüfung verpflichtet, ob die angemeldete Bezeichnung Rechte des Namensinhabers verletzt.
- Gericht
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Entscheidung
- Urteil
- Datum
- 19.02.2004
- Aktenzeichen
- I ZR 82/01
- Entscheidungsname
- kurt-biedenkopf.de / Kurt Biedenkopf
- §§
- §§ 12, 830 BGB
- Fundstellen
- BGH GRUR 2004, 619
BGH WRP 2004, 769