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db-nummer: bgh-001ZR-2001-00082

BGH, Urteil vom 19.02.2004 - I ZR 82/01 - "kurt-biedenkopf.de" (OLG Dresden)
§§ 12, 830 BGB

Leitsatz (amtl)

Dem Namensinhaber, der die Löschung eines Domain-Namens wegen Verletzung seiner Rechte veranlasst hat, steht ein Anspruch auf "Sperrung" des Domain-Namens für jede zukünftige Eintragung eines Dritten nicht zu. Die für die Vergabe von Domain-Namen zuständige DENIC ist auch bei weiteren Anträgen Dritter auf Registrierung desselben Domain-Namens grundsätzlich nicht zu der Prüfung verpflichtet, ob die angemeldete Bezeichnung Rechte des Namensinhabers verletzt.