db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: bgh-001ZR-2001-00081

BGH, Urteil vom 11.3.2004 - I ZR 81/01 - "E-Mail-Werbung" (OLG München)
§ 1 UWG

Leitsätze (amtl)

1. Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstösst grds. gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung ggü. Gewerbetreibenden auf Grund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann.
2. Ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschliessendes Einverständnis des Empfängers der E-Mail hat der Werbende darzulegen und ggf. zu beweisen.
3. Der Werbende hat durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken auf Grund des Schreibversehens eines Dritten kommt.