db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: bgh-001ZR-2000-00277

BGH, Urteil vom 15.05.2003 - I ZR 277/00 - "Feststellungsinteresse III" (OLG Stuttgart)
§ 204 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB
§§ 254 , 256 Abs. 1 ZPO

Leitsatz (amtl)

Das für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung nach § 256 Abs. 1 ZPO notwendige Feststellungsinteresse entfällt auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts auch unter Geltung des zum 1.1.2002 neu geregelten Verjährungsrechts regelmässig nicht deshalb, weil der Kläger im Wege der Stufenklage auf Leistung klagen könnte.