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db-nummer: bgh-001ZR-1999-00101

BGH, Urteil vom 06.12.2001 - I ZR 101/99 - "Wie bitte?" (OLG Düsseldorf)
Art. 5 Abs. 1 GG
§ 1 UWG a.F.
Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

Leitsatz (amtl)

Setzt das Fernsehen die Wirkung einer öffentlichen Berichterstattung ein, um Zuschauern bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu helfen, ohne dass der Schwerpunkt der Hilfestellung im rechtlichen Bereich liegt, ist nicht von einer Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes auszugehen.