db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: bgh-001ZR-1995-00079

BGH, Urteil vom 18.12.1997 - I ZR 79/95 - "Beatles-Doppel-CD" (OLG Frankfurt)
§§ 75 Abs. 2, 97 Abs. 1, 103, 137e Abs. 1, Abs. 4 Satz 3 UrhG
Art. 6 Abs. 1 EGV (Art. 7 Abs. 1 EWGV)

Leitsätze (amtl)

1. Derjenige, der eine auf Tonträger aufgenommene Darbietung ohne Zustimmung des ausübenden Künstlers im Vertrauen auf eine Schutzrechtslücke vervielfältigt und verbreitet, handelt schuldhaft, wenn das Bestehen der Schutzrechtslücke in Fachkreisen streitig ist und der BGH zur Klärung ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet hat.
2. Zum Umfang der Befugnis, ein wegen einer Urheberrechtsverletzung ergangenes Urteil öffentlich bekanntzumachen.