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db-nummer: bgh-001ZR-1981-00070
BGH, Urteil vom 09.06.1983 - I ZR 70/81 - "Kopierläden" (OLG Hamm)
§§ 16, 53, 54, 97 UrhG
Leitsätze
Wer einen Kopierladen betreibt, in welchem er Dritten seine Fotokopiergeräte zum Ablichten zur Verfügung stellt, ist verpflichtet, geeignete Massnahmen zu treffen, durch die die Gefahr eines unberechtigten Vervielfältigens urheberrechtlich geschützter Vorlagen ausgeschlossen oder doch ernsthaft gemindert werden kann; zumutbar und im Einzelfall geeignet kann ein im Ladenlokal deutlich sichtbarer Hinweis auf die Verpflichtung der Kunden zur Beachtung fremder Urheberrechte sein. Eine generelle Kontrollpflicht - mit Einsicht in gegebenenfalls vertrauliche Unterlagen - kann jedoch dem Unternehmer im allgemeinen nicht zugemutet werden.
- Gericht
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Entscheidung
- Urteil
- Datum
- 09.06.1983
- Aktenzeichen
- I ZR 70/81
- Entscheidungsname
- Kopierläden
- §§
- §§ 16, 53, 54, 97 UrhG
- Fundstellen
- BGH GRUR 1984, 54
BGH Schulze BGHZ 314
BGH FuR 1983, 658
BGH NJW 1984, 1106
BGH AfP 1983, 461