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db-nummer: bgh-001ZR-1981-00070

BGH, Urteil vom 09.06.1983 - I ZR 70/81 - "Kopierläden" (OLG Hamm)
§§ 16, 53, 54, 97 UrhG

Leitsätze

Wer einen Kopierladen betreibt, in welchem er Dritten seine Fotokopiergeräte zum Ablichten zur Verfügung stellt, ist verpflichtet, geeignete Massnahmen zu treffen, durch die die Gefahr eines unberechtigten Vervielfältigens urheberrechtlich geschützter Vorlagen ausgeschlossen oder doch ernsthaft gemindert werden kann; zumutbar und im Einzelfall geeignet kann ein im Ladenlokal deutlich sichtbarer Hinweis auf die Verpflichtung der Kunden zur Beachtung fremder Urheberrechte sein. Eine generelle Kontrollpflicht - mit Einsicht in gegebenenfalls vertrauliche Unterlagen - kann jedoch dem Unternehmer im allgemeinen nicht zugemutet werden.