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db-nummer: bgh-001ZR-1960-00132

BGH, Urteil vom 29.05.1962 - I ZR 132/60 - "Dia-Rähmchen II" (OLG München)
§§ 47, 48 PatG
§§ 818, 819; 687 Abs. 2, 667 BGB
§ 278 ZPO

Leitsatz (tm.)

Der für die schuldhafte Patentverletzung dem Verletzten zu ersetzende Schaden kann nach dessen Wahl als Ersatz des ihm entgangenen Gewinns, als Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr oder als Herausgabe des vom Verletzer durch die Verletzung unmittelbar und mittelbar erzielten Gewinns berechnet werden (hier: zum Verhältnis der Berechnungsmethoden und zur Ermittlung des Verletzergewinns).