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db-nummer: bgh-0010a-2008-00002
BGH, Urteil vom 17.09.2009 - Xa ZR 2/08 - "MP3-Player-Import" (OLG Düsseldorf)
§§ 9, 139 Abs. 1, 140a Abs. 1 PatG
§ 138 ZPO
Leitsätze (amtl)
1. Den Spediteur, der auf Vernichtung angeblich patentverletzender Ware in Anspruch genommen wird, trifft keine prozessuale Obliegenheit zur Beschaffung der für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen über die nähere Beschaffenheit der Ware; er kann daher die Übereinstimmung mit der erfindungsgemässen Lehre grundsätzlich mit Nichtwissen bestreiten.
2. Schuldner des Unterlassungs- und des Vernichtungsanspruchs ist nicht nur, wer in eigener Person einen der Benutzungstatbestände des § 9 PatG verwirklicht oder vorsätzlich die Verwirklichung des Benutzungstatbestands durch einen Dritten ermöglicht oder fördert. Verletzer und damit Schuldner ist vielmehr auch, wer die Verwirklichung des Benutzungstatbestands durch den Dritten ermöglicht oder fördert, obwohl er sich mit zumutbarem Aufwand die Kenntnis verschaffen kann, dass die von ihm unterstützte Handlung das absolute Recht des Patentinhabers verletzt.
3. Den Spediteur trifft keine generelle Prüfungspflicht im Hinblick auf Schutzrechtsverletzungen durch die transportierte Ware (Bestätigung von BGH, Urt. v. 15.01.1957 " I ZR 56/55, GRUR 1957, 352, 354 " Taeschner/Pertussin II).
4. Eine Pflicht zur Einholung von Erkundigungen und gegebenenfalls zur eigenen Prüfung der Ware kann jedoch für den Spediteur entstehen, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte für eine Schutzrechtsverletzung vorliegen.
- Gericht
- Bundesgerichtshof (BGH)
- Entscheidung
- Urteil
- Datum
- 17.09.2009
- Aktenzeichen
- Xa ZR 2/08
- Entscheidungsname
- MP3-Player-Import
- §§
- §§ 9, 139 Abs. 1, 140a Abs. 1 PatG
§ 138 ZPO - Fundstellen
- BGHZ 182, 245
BGH NJW-RR 2010, 110
BGH MDR 2009, 1402
BGH GRUR 2009, 1142
BGH NJ 2010, 39