db-ergebnis: Nr. 1 von 1

db-nummer: agbraunschweig-0117C-2014-01049

AG Braunschweig, Urteil vom 27.08.2014 - 117 C 1049/14 -
§§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 19a, 97 UrhG

Leitsätze (tm.)

1. Zur Frage der Haftung des Inhabers eines Internetzugangsanschlusses für die darüber begangene Urheberrechtsverletzung durch das öffentliche Zugänglichmachen von Datein eines Filmwerkes im Internet (filesharing).
2. Die tatsächliche Vermutung, der Inhaber eines Internetanschlusses habe die darüber begangene Urheberrechtsverletzung begangen, kann entkräftet werden, wenn ein Sachverhalt vorgetragen wird, der es möglich erscheinen lässt, dass sich unbefugte Dritte über die Sicherheitslücke seines Routers Zugang zu seinem Internetanschluss verschafft und die Verletzungshandlungen begangen haben.