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db-nummer: bverfg-01BvR-1963-00619

BVerfG, Beschluss vom 26.02.1969 - 1 BvR 619/63 - "Fall Blinkfüer"
Art. 5 GG

Leitsatz (amtl)

Eine auf politischen Motiven beruhende Aufforderung zum Boykott eines Presseunternehmens, der vornehmlich mit wirtschaftlichen Machtmitteln durchgesetzt werden soll, ist nicht durch das Grundrecht der freien Meinungsäusserung geschützt und verstösst gegen das Grundrecht der Pressefreiheit.