Whistleblowing-Richtlinie

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstösse gegen Unionsrecht melden, hätte in Deutschland bis zum 17.12.2021 umgesetzt werden sollen. Dies ist nicht geschehen ist. Nun gelten solange die Grundsätze der “Direktwirkung” bzw. der “richtlinienkonformen Auslegung” deutschen Rechts. Staatliche Akteure sind an bestimmte Regelungen ggfs. unmittelbar gebunden und Bürger können sich bei der Rechtsanwendung darauf berufen.