Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Die dahingehende Entscheidung ist als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren. Sie umfasst auch die Freiheit.

BVerfG, Urteil vom 26.02.2020 – 2 BvR 2347/15 u.a.