Detektivkosten

Die Kosten eines Detektivs können als Schaden ersetzt verlangt werden. Die Beauftragung muss sich allerdings eignen, um die Rechte des Geschädigten zu wahren und die Kosten müssen im Rahmen bleiben. Dies gilt jedenfalls für den Tankstellenpächter, der denjenigen ermitteln möchte, der auf seiner Tankstelle getankt aber das Benzin nicht bezahlt hat. Gute Zeiten für private Ermittler. (tm.)

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Versammlungsfreiheit

Der Staat darf nicht frei wirtschaften. Ihm ist es nicht möglich, gleich einem freien Bürger unternehmerische Ziele zu verfolgen. Staatliches Handeln ist immer an die Grundrechte gebunden und am Gemeinwohl orientiert. Da nützt es ihm auch nichts, wenn er sich das Kleid eines privaten Unternehmens anzieht, um Leute vom Betriebsgelände zu schmeißen, die dort demonstrieren. Anders als der freie Unternehmer, muss er abwägen, ob sein Hausrecht wichtiger ist, als das Versammlungssrecht der Demonstranten (tm.)

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Knipps-Gebühr

Niemand darf die preußischen Schlösser und Gärten fotografieren. Zumindest dann nicht, wenn dies zu gewerblichen Zwecken geschieht und dafür die Grundstücke betreten werden. Dies folgt aus dem Eigentumsrecht, so der BGH. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Stiftung Preussische Schlösser und Gärten als Eigentümerin die Anlagen zugunsten der Allgemeinheit verwaltet. Denn die gewerbliche Nutzung ist Sondernutzung und zu entlohnen. So richtig freuen kann sich die Stiftung allerdings nicht. Denn sie konnte noch nicht nachweisen, dass sie Eigentümerin von det janze ist. (tm.)

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Meinungsfreiheit

Staat darf Meinungen Einzelner nicht diffamieren. Dem Staat steht es grundsätzlich nicht zu, öffentlich gegenüber dem einzelnen Bürger dessen berechtigte Meinungsäusserung in einer Weise zu kritisieren, die seinem Ansehen schaden könnte. Der Staat hat grundsätzlich Zurückhaltung zu üben, gegenüber der Ausübung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung durch die Bürger. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war der Vorwurf eines Geschichtsprofessors, seine historische Stellungnahme in einer Publikation der “Bundeszentrale für politische Bildung” sei diffamiert worden. (tm.) Mehr…

Lärmschutzwand

Auch eine Lärmschutzwand kann urheberrechtlich geschützt sein. Entwirft ein Beamter für sein Bundesland eine schöne Lärmschutzmauer für eine Bundesautobahn, darf das Bundesland nicht ohne weiteres anderen Bundesländern die Wand verhökern. Denn aus dessen schöpferischen Tätigkeit kann nur geschlossen werden, dass er diese für die Erfüllung der Aufgaben seines Landes erbringen wollte. Da jedes Bundesland aber nur für die Autobahnen auf seinen Gebiet zuständig ist, hätte der Beamte gefragt werden müssen, bevor seine Leistungen grenzüberschreitend verwertet wird. (tm.)

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Thumbnails

Wer seine Bilder ins Internet stellt, muss damit rechnen, dass andere sie dort als Vorschaubilder (“Thumbnails”) nutzen – etwa Google . Wer es dennoch tut, erklärt sich dann damit einverstanden, dass in sein Urheberrecht eingegriffen wird.  (tm.).

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Gerichtsstand

Eine ehrenrührige Berichterstattung in ausländischer Presse kann vor deutschen Gerichten verfolgt werden. Dies jedenfalls dann, wenn die angegriffenen Behauptungen sich im Inland für den betroffenen Geschäftsmann unangenehm bemerkbar machen können. Niemand muss sich nachsagen lassen, er arbeite mit der russischen Mafia zusammen. Dies schadet dem Geschäft. Mehr dazu in einem frischen BGH-Urteil: (tm.)

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Mietmängel

Keine Verjährung von Ansprüchen auf Beseitigung von Mietmängeln. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte die Mieterin den Lärm aus einer oberen Wohnung bemängelt. Vier Jahre lang liess sie dann die Sache auf sich beruhen. Dann begann sie wieder zu schimpften. Der Vermieter meinte, nun sei es zu spät. Nicht so der BGH. Danach ist der Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs während der Mietzeit unverjährbar. (tm.)

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Stadionverbot

Fussballfans können aus den Stadien verbannt werden. Nachdem man einen Fan des FC-Bayern bei einer Randale in der MSV-Arena festgenommen hatte, flog er bundesweit aus allen Stadien raus. Der BGH entschied, dass ein Stadionverbot aufgrund des Hausrechtes zulässig ist. Mehr…

Datenbank

Zum Umfang des Rechtes des Datenbankherstellers. Das Leistungsschutzrecht an einer Datenbank ist grundsätzlich immer dann verletzt, wenn die Daten entnommen werden, um sie ohne eigenen finanziellen Aufwand für ein Konkurrenzprodukt zu verwenden. Mehr…

Online-Videorecorder

Darf man  Fernsehsendungen für den “privaten Gebrauch” durch einen Internetdiensteanbieter auf einen digitalen Videorecorder aufnehmen lassen? Der BGH hatte sich mit dogmatisch interessanten Fragen zu befassen. Allerdings im Zusammenhang mit banalen Umständen. Mehr…

ebay-Haftung

Achtung ebay-Mitglieder – Passt auf eure Zugangsdaten auf! Wenn ihr Euer Passwort liederlich auf eurem Schreibtisch herumliegen lasst und die Anverwandten dies nutzen, um damit über euer ebay-Konto schicke Schmuck-Plagiate zu verscheuern, wird Euch der Zorn der edlen Klunkermacher treffen. Ihr haftet dann. (tm.) Mehr…

Liebesfotos

Prominente müssen es nicht hinnehmen, dass sie bei privater Gelegenheit fotografiert und in der Presse zur Schau gestellt werden. Die Privatsphäre ist nicht nur auf das abgerieglete Zuhause beschränkt. Der Prominente kann auch auf der belebten Strasse privat unterwegs und vor unerwünschten Voyeurismus geschützt sein. Mehr…

Montezumas Rache

An einer verschollenen Vivaldi-Oper kann nicht ohne Weiteres ein Urheberrecht entstehen. Jedenfalls dann nicht, wenn sie einmal vor über 250 Jahren aufgeführt wurde. Denn das Orchester hatte die Noten ja gesehen. Dies habe ausgereicht, damit alle anderen Musikliebhaber auf der Welt die Noten hätten kennenlernen können. Bei Puccini sehe das anders aus. Als dessen Noten einmal gespielt wurden, reichte das nicht, damit sie allgemein bekannt werden. Denn seine Fans seien zu zahlreich, die Nachfrage zu gross gewesen, als das dies für eine allgemeine Bekanntmachung genügt hätte. So schafft es der BGH, anders als üblich, die Qualität eines Werkes als einen Massstab für seinen Schutz heranzuziehen: Puccini´s Mukke ist hipper als die von Vivaldi! (tm.)

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Sampling

Die Gruppe “Kraftwerk” wehrt sich erfolgreich gegen das “Samplen” ihrer Musik. Wenn Musiksequenzen von Tonträgern kopiert und für eigene Musikkompositionen verwendet werden, stellt dies einen Eingriff in die Rechte desjenigen dar, der den Tonträger aufgenommen hat. Und zwar auch dann, wenn die Sequenz nicht im geringsten kreativ ist. Zulässig kann es dagegen sein, wenn die Geräusche nachgespielt wird. In einem Punkt ist diese Entscheidung des BGH nicht für jederman nachvollziehbar: Die Hersteller von Tonträgern geniessen damit eine Rechtsposition, um die sie die Komponisten beneiden werden: Denn bei den Musikurhebern ist immer entscheidend, dass ihnen ein als schöpferische Leistung anzusehendes Musikfragment geklaut wurde. (tm.)

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Theater

Negativ dargestellte Theaterfiguren verletzen nicht die Ehre des Vorbilds. In dem konkreten Fall hatte der BGH die theatralische Auseinandersetzung mit der realen Ermordung eines jungen Mädchens zu beurteilen. Er stärkte die Kunstfreiheit. Der Inhaber der urheberrechtlichen Aufführungsrechte am Theaterstück könne gerichtlich feststellen lassen, dass der Betroffene nicht das Recht habe, die Aufführung zu untersagen. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffenen nicht den Rechteinhaber, sondern die Theater angreift, denen dieser die Aufführung gestattet hat. (tm.)

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Kirchengestaltung

Kircheninnenräume können Kunstwerke sein. Werden sie geändert, kann dies die Urheberpersönlichkeitsrechte des Architekten verletzen. Aus Sicht der Kirche rechtfertigen jedoch religiöse Rituale zur Verehrung Gottes und zur Vertiefung des gemeindlichen Glaubens die Umgestaltungen. Nun heißt es für den BGH nach kontrovers geführten Streit sorgfältig abzuwägen: Wem gebührt der Vorrang? Die Lösung ist eine Frage des Einzelfalls. (tm.). Mehr…

Gen-Milch

Greenpeace darf Müller Milch als “Gen-Milch” bezeichnen. Die Umweltschutzorganisation hatte die Milchprodukte der Theo Müller GmbH & Co. KG als “Gen-Milch” bezeichnet. Die Firma verwendete Milch von Kühen, die genverändertes Futter zu fressen bekommen hatten. Die Firma vertreibt solche Produkte etwa unter den Marken “Müller” und “Weihenstephan”. Der BGH hält die Äusserungen für zulässig. Mehr…

Werbeunterbrechung

Werbeunterbrechungen verletzen das Urheberpersönlichkeitsrecht des Spielfilmregisseurs. So urteilte das Stockholmer “Högsta Domstolen”, Schwedens oberstes Zivilgericht. Geklagt hatten die Regisseure Claes Eriksson und Vilgot Sjöman wegen der Unterbrechung ihrer Filme “The Shark who knew too much” und “Alfred” in dem schwedischen Kanal “TV 4”. Charakteristisch für einen Spielfilm sei ein fortlaufender erzählerischer und athmosphärischer Prozess, der durch Werbung zerbrochen werde. Mehr…

Terroristen

Alle Kriminellen sind Terroristen. Stimmt nicht, sagt das Gesetz. Danach ist zwar jeder Terrorist ein Krimineller. Aber nicht jeder Kriminelle ein Terrorist. Terroristen sind die Kriminellen, deren Taten unseren Staat erheblich schädigen können. Da wir ein kräftiger, selbstbewusster Staat sind, reicht es dafür nicht aus, wenn politisch links motivierte Kriminelle drei Bundeswehr-LKW´s anzünden. Mehr…

NS-Vergangenheit

Finger weg von privaten Briefen! Anfang der 70-iger Jahre hatte Günter Grass in privaten Briefen den Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller gedrängt, er möge sich zu seiner NS-Vergangenheit bekennen. Über die eigene NS-Vergangenheit hatte Grass erst 2006 literarisch berichtet. Ist zwar bemerkenswert, rechtfertigt es aber nicht, die Briefe ohne seine Erlaubnis in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu veröffentlichen. Dies stellt trotz Pressefreiheit einen Eingriff in das Veröffentlichkeitsrecht des Urhebers dar. (tm.) Mehr…

BRAVO

Fotos von Filmstars sind Dokumente der Zeitgeschichte. Fotos von Filmstars aus alten BRAVO-Ausgaben könnten bedenkenlos in einem Buch vermarktet werden. Die Schutzfrist sei abgelaufen und Fotograf habe mit seiner Zustimmung zur Veröffentlichung in der BRAVO auch dazu seine Zustimmung gegeben. So die Überzeugung des Verlags, der sämtliche Titelseiten der BRAVO in einem Bildband zu Geld macht. Stimmt nicht, meint das Amtsgericht Charlottenburg. Es handelt sich um Dokumente der Zeitgeschichte. Deren Schutzfrist läuft länger. Und die Verwertung in einem Buch ist eine andere Verwertungsart. Dafür bedarf es einer gesonderten Zustimmung. (tm. 01-2008). Mehr…

Störerhaftung

Haftung für Beleidigungen im Internet. Wird jemand in einem Internetforum beleidigt, kann er von dem Betreiber des Forums verlangen, dass der beleidigende Beitrag gelöscht wird. Sobald der Betreiber von der Rechtsverletzung Kenntnis hat, muss er sie verhindern. Sonst haftet er neben dem eigentlichen Täter als sogenannter “Störer”. (tm.) Mehr…

Schönheitsreparaturen

Die Formulierung in einem Standardmietvertrag, wonach eine Wohnung fachgerecht renoviert zurück gegeben werden muss, ist grundsätzlich unwirksam. Dies jedenfalls dann, wenn man die Klausel auch so zu verstehen ist, dass bei Auszug in jedem Fall renoviert werden muss. Mehr…