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db-nummer: olgnürnberg-0003W-2013-00081

OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2013 - 3 W 81/13 -
§§ 19a, 72 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG
§ 3 ZPO

Leitsatz (amtl)

Wird ein Lichtbild (Produktfoto) für einen privaten Verkauf im Rahmen einer Internetauktion (E...) unter Verletzung des Leistungsschutzrechtes nach § 72 UrhG verwendet, so ist für den Streitwert eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruches die vom Lichtbildner geltend gemachte Lizenzgebühr massgeblich. Zur wirkungsvollen Abwehr weiterer Verstösse erscheint eine Verdoppelung des vom Kläger geltend gemachten Lizenzsatzes ausreichend und erforderlich.