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db-nummer: olgmünchen-0029U-2001-03769

OLG München, Urteil vom 15.11.2001 - 29 U 3769/01 - "literaturhaus.de"
§ 12 BGB

Leitsatz

Die Bezeichnung "Literaturhaus" eines Vereins hat die für die Namensfunktion erforderliche individualisierende Unterscheidungskraft. Der unbefugte Gebrauch der Bezeichnung als Internet-Domain verletzt das Namensrecht des Vereins (§ 12 BGB).