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db-nummer: olgköln-0006W-2008-00182
OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2009 - 6 W 182/08 -
§ 101 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 9 UrhG
Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Durchsetzung der Rechte des Geistigen Eigentums
Leitsätze (tm.)
Die für den Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 UrhG vorausgesetzte Begehung einer Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmass" bezeichnet die Schwere der beim Rechtsinhaber eingetretenen einzelnen Verletzung. Sie liegt im Falle einer öffentlichen Zugänglichmachung von Musik im Internet vor, wenn das gesamtes Musikalbum unmittelbar nach seiner Veröffentlichung und damit in der relevanten Verkaufsphase öffentlich angeboten wird.
- Gericht
- Oberlandesgericht Köln (OLG Köln)
- Entscheidung
- Beschluss
- Datum
- 09.02.2009
- Aktenzeichen
- 6 W 182/08
- §§
- § 101 Abs. 1, Abs. 2 UrhG
Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Durchsetzung der Rechte des Geistigen Eigentums