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db-nummer: olghamm-0011U-2014-00005

OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2015 - 11 U 5/14 -
§ 4 LPG NRW

Leitsätze (amtl)

Ein privates Unternehmen der Daseinsvorsorge, das durch die öffentliche Hand beherrscht wird, kann gem. § 4 des nordrhein-westfälischen Landespressegesetzes verpflichtet sein, einem Journalisten Auskunft über den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen mit Dienstleistern zu erteilen, auch wenn durch die Auskunft Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens bekannt zu geben sind.