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db-nummer: olghamm-0004U-2004-00051

OLG Hamm, Urteil vom 24.08.2004 - 4 U 51/04 -
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4, Abs. 2, 69a, 72, 87a, 97 UrhG

Leitsätze (tm.)

1. Zur Urheberrechtsschutzfähigkeit von Dateinamen und Grafiken, die als Teile einer Website für eine andere übernommen wurden.
2. Grafiken, die das Ergebnis von am Computer verfremdeter Fotografien sind, geniessen, wenn ihnen die erforderliche schöpferische Werkhöhe fehlt, keinen Lichtbildschutz, da sie anders als Lichtbilder nicht das Ergebnis einer fotografisch hergestellten Auswahl und Herrichtung eines Bildmotivs, sondern das der Bedienung eines Bildbearbeitunsprogramms sind.