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db-nummer: olgfrankfurt-0011W-2009-00015

Leitsatz (amtl)
Räumt ein Softwarehersteller dem Ersterwerber eine Volumenlizenz ein, so ist der Ersterwerber ohne Zustimmung des Herstellers nicht berechtigt, überzählige Lizenzen an Zweiterwerber zu übertragen, indem er diese zum selbständigen download ermächtigt oder ihn ein so genanntes Echtheitszertifikat mit Produktkey überlässt.