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db-nummer: olgfrankfurt-0011W-2007-00058

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 -
§§ 85 Abs 1, 97 UrhG

Leitsatz (amtl)

Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, ist der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weitere Anhaltspunkte für eine zu erwartende Rechtsverletzung verpflichtet, seine Familienangehörigen bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen.