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db-nummer: olgfrankfurt-0011U-2003-00049

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2005 - 11 U 49/03 - "Panther mit Smaragdauge"
Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 RBÜ
§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 15, 17, 31 Abs. 3, 96, 97 UrhG

Leitsätze (tm.)

1. Zur Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Schmuckstücks (Panther mit Smaragdauge) als Werk der angewandten Kunst unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen nach dem Geschmacksmuster- und Urheberrecht.
2. Bietet ein Auktionshaus die unautorisierte Nachbildung eines urheberrechtlich geschützten Schmuckstückes in eigenem wirtschaftlichen Interesse in ihrem Katalog und im Internet zum Kauf an, stellt dies auch dann eine täterschaftliche Verbreitungshandlung dar, wenn das Angebot nicht zum Verkauf geführt hat.